
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen 02/2024
1. Vertragliche Einbeziehung
1. Durch die Annahme unseres Angebots oder der Hereingabe einer Bestellung erklärt der Käufer sein Einverständnis mit
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird durch den Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestellt, so gelten
auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also
nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Käufer mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so
hat er sofort in einem besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, das
Angebot zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüchen irgendwelcher Art gestellt werden können.
2. Vertragsgegenstand / Angebote
2.1. Maßgebend für die Bestimmung des Vertragsgegenstandes sind Angebot und schriftliche Auftragsbestätigung. Angebote
erfolgen freibleibend, es sei denn, dass diese sich ausdrücklich in zeitlicher Hinsicht bindet. Der Auftrag gilt als angenommen,
wenn er durch uns schriftlich bestätigt ist. Bei Lieferung ohne diese schriftliche Bestätigung gilt die Rechnung zugleich als
Auftragsbestätigung.
2.2. Bei der Lieferung sind Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die zur Anpassung an den Stand der Technik
oder zur Vereinfachung oder Verbesserung erforderlich sind, ausdrücklich vorbehalten, soweit diese Änderungen die
Funktionstüchtigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen.
3. Preise / Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Preise gelten freibleibend und verstehen sich ab Lager Grünstadt ausschließlich Fracht, Versicherung und
Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Die Preise gelten vorbehaltlich eintretender Kostensteigerungen durch Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage,
Gesetzesänderungen, usw. Wir sind berechtigt diese Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden
weiterzugeben.
3.3. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Nach Vereinbarung gewähren wir
2% Skonto bei Zahlungseingang innerhalb 14 Tagen, sofern nicht im Zeitprunkt der Zahlung noch ältere Forderungen
unbeglichen sind. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die ältere Schuld des Auftraggebers
anzurechnen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder ein Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig,
wenn die Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Werden nach Abschluss des Vertrags Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich einschränken, sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.
3.4. Für Aufträge unter 25.- € werden 25.- € Mindermengenzuschlag je Lieferung berechnet.
4. Lieferbedingungen / Lieferhindernisse
4.1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder dem Besteller
die Versandbereitschaft bzw. Abholbereitschaft mitgeteilt ist.
4.2. Die Versendung von Teillieferungen gilt auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden als zulässig und wird sofort
berechnet.
4.3. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung sowie Rohstoff- oder Energieerschöpfung,
gleichgültig, ob im eigenen Betrieb oder beim Lieferanten, berechtigen zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.
4.4. Mit der Übergabe an den Frachtführer durch den Verkäufer oder mit dem Melden der Versandbereitschaft geht die Gefahr
auf den Käufer über. Schadenfälle durch den Versand sind vom Kunden bei der Post, dem Spediteur oder beim Paketdienst
anzumelden.
4.5. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt nach bestem Wissen und ohne Haftung für preiswerteste
und schnellste Belieferung. Für die Einhaltung ausländischer Zoll- und sonstiger Vorschriften wird keine Verbindlichkeit
übernommen.
4.6. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach bestem Wissen. Sie wird zu den jeweils gültigen Preisen
berechnet und nicht zurückgenommen.
4.7. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb der vom Kunden angegebenen Frist nach Auftragsbestätigung
entgegenzunehmen. Wird vom Besteller ein Abrufauftrag ohne Angabe von Abrufterminen erteilt, so erstreckt sich derAbrufzeitraum über max. 12 Monate, wobei der Kunde verpflichtet ist, innerhalb dieses Zeitraums die gesamte im
Abrufauftrag bestellte Warenmenge abzunehmen.
5. Gewährleistung
5.1. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser unsere Lieferung unverzüglich bei Ankunft bzw.
Abholung, jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen untersucht und uns schriftlich oder per Mail festgestellte Mängel mitteilt.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten oder nach unserer Wahl ordnungsgemäß verpackt an uns zurück zu
schicken. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
5.2. Für Mängel des uns vom Auftraggeber angelieferten Materials haften wir nicht.
6. Schutzrechte
6.1. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass in Schutzrechte Dritter durch vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen
und Muster nicht eingegriffen wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem
Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware unser Eigentum.
7.2. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht,
vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren vermischt wird.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
8.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Grünstadt. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz der Erfüllungsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
8.2. Die Rechtsbeziehungen der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Vertragssprache ist deutsch. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale
Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
9. Salvatorische Klausel
9.1. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der
gesamten AGBs.
Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn der anderen Bestimmungen am
nächsten kommt.
Peter Buschlinger GmbH, Grünstadt





